Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.2007

Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06   

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https://dejure.org/2007,352
BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06 (https://dejure.org/2007,352)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2007 - II ZR 222/06 (https://dejure.org/2007,352)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - II ZR 222/06 (https://dejure.org/2007,352)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 19 Abs. 1; BGB § 362
    Beweislast des GmbH-Gesellschafters für Einzahlung der Stammeinlage

  • Wolters Kluwer

    Frage des Umfangs der sekundären Darlegungslast des Insolvenzverwalters bei primärer Beweislast der Gegenseite für die Erfüllung der Einlageschuld als Grundsatzfrage; Darlegungspflicht und Beweispflicht des betreffenden Gesellschafters für die Erbringung einer Einlage; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    GMBH Gesellschafter - Beweislast für Zahlung der Stammeinlage

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Beweis der Einzahlung der Stammeinlage

  • Judicialis

    GmbHG § 19 Abs. 1; ; BGB § 362

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 1; BGB § 362
    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der Stammeinlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachweis der Einzahlung der Stammeinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH-Gesellschafter - GmbH-Stammeinlage auch ohne Zahlungsnachweis belegbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachweis über erbrachte Stammeinlage auch ohne Belege möglich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bareinlagen, Darlegungs- und Beweislast, Einlage, Inferent

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    GmbH-Gesellschafter müssen Leistung der Stammeinlage nicht unbedingt mit Zahlungsbelegen nachweisen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Zahlung der Stammeinlage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nachweis über erbrachte Stammeinlage auch ohne Belege möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweislast des GmbH-Gesellschafters für die Einzahlung der Stammeinlage, § 19 I GmbHG

Besprechungen u.ä.

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Stammeinlagenzahlung auch nach längerer Zeit erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3067
  • ZIP 2007, 1755
  • MDR 2007, 1383
  • NZI 2008, 127
  • NZI 2008, 39
  • NZI 2008, 40
  • WM 2007, 1790
  • BB 2007, 2029
  • DB 2007, 2028
  • Rpfleger 2007, 610
  • NZG 2007, 790
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Dem Tatrichter ist es insbesondere nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier der Einlagenzahlung - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, NJW 2004, 3423 f.) und auf die Erhebung weiteren Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. März 2002 - XI ZR 193/01, NJW-RR 2002, 1073).

    Die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbare Gesamtwürdigung der vorliegenden Umstände (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 2004 aaO) ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Das ist, wie der Senat im Beschluss vom 8. November 2004 (II ZR 202/02, DStR 2005, 297 m.Anm. Goette) klargestellt hat, eine Sache tatrichterlicher Beurteilung, die gem. § 559 Abs. 2 ZPO revisionsgerichtlicher Nachprüfung weitgehend entzogen ist.
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung -

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urt. v. 22. Juni 1992 - II ZR 30/91, ZIP 1992, 1303 = NJW 1992, 2698; v. 13. September 2004 - II ZR 137/02, ZIP 2005, 28) ist zwar in einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG, 362 BGB) grundsätzlich der betreffende Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Einlage erbracht ist.
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 137/02

    Zulässigkeit der Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urt. v. 22. Juni 1992 - II ZR 30/91, ZIP 1992, 1303 = NJW 1992, 2698; v. 13. September 2004 - II ZR 137/02, ZIP 2005, 28) ist zwar in einem Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG, 362 BGB) grundsätzlich der betreffende Gesellschafter darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Einlage erbracht ist.
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 214/01

    Ziel der Berufung

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Dem Tatrichter ist es insbesondere nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier der Einlagenzahlung - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 2004 - VI ZR 136/03, NJW 2004, 3423 f.) und auf die Erhebung weiteren Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. März 2002 - XI ZR 193/01, NJW-RR 2002, 1073).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZR 202/03

    Anforderungen an den Nachweis der Einlageleistung

    Auszug aus BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
    Das ist, wie der Senat im Beschluss vom 8. November 2004 (II ZR 202/02, DStR 2005, 297 m.Anm. Goette) klargestellt hat, eine Sache tatrichterlicher Beurteilung, die gem. § 559 Abs. 2 ZPO revisionsgerichtlicher Nachprüfung weitgehend entzogen ist.
  • BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07

    Cash-Pool II

    Die Beklagte zu 2, die als Inferentin für die ordnungsgemäße Einlageleistung darlegungs- und beweispflichtig ist (Sen. Beschl. v. 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, ZIP 2007, 1755 m.w.Nachw.), hat nicht behauptet, dass bei der Anmeldung Angaben zum Cash-Management-Vertrag gemacht wurden.
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Soweit es dem Kläger angesichts vorhandener "Unschärfen" in seinem Sachvortrag den zeitlichen Abstand zu dem Geschehen und eine darauf beruhende "Verblassung" seines Erinnerungsvermögens zugutegehalten hat, entspricht eine solche Annahme zwar der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. dazu bspw. BGH 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - Rn. 38; 9. Juli 2007 - II ZR 222/06 - zu 1 der Gründe; Baumgärtel/Laumen/Prütting Handbuch der Beweislast - Grundlagen 2. Aufl. § 5 Rn. 46) .
  • BGH, 18.11.2020 - VIII ZR 123/20

    Zustimmungsprozess zur Erhöhung der Wohnraummiete: Heranziehung des Berliner

    (a) Zum einen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unstreitige oder festgestellte Indizien, die einen Schluss auf die Haupttatsache zulassen, eine Beweisaufnahme über die Hauptsache zwar entbehrlich machen (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - XI ZR 319/95, NJW-RR 1997, 238 unter II 2 b; Beschluss vom 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, NJW 2007, 3067 Rn. 2).
  • BGH, 17.09.2013 - II ZR 142/12

    Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld: Darlegungs- und Beweislast;

    Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und späterem Erwerb des Geschäftsanteils durch den nunmehrigen Gesellschafter, wie hier dem Beklagten zu 2 (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, ZIP 2007, 1755 Rn. 2).
  • BGH, 15.04.2014 - II ZR 61/13

    Insolvenz der GmbH: Darlegungs- und Beweislast für die Einzahlung der

    Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und einem späteren Erwerb der Geschäftsanteile durch die nunmehrigen Gesellschafter (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, ZIP 2007, 1755 Rn. 2; Beschluss vom 17. September 2013 - II ZR 142/12, ZIP 2014, 261 Rn. 3).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat das Berufungsgericht auch berücksichtigt, dass es dem Tatrichter nicht verwehrt ist, den dem Inferenten obliegenden Nachweis der Einlagenzahlung aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, ZIP 2007, 1755 Rn. 2).

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

    (bb) Die Beweisaufnahme über die Haupttatsache kann entbehrlich sein, wenn Indizien, die unstreitig oder erwiesen sind, den Schluss auf die Haupttatsache zulassen (BGH 18. November 2020 - VIII ZR 123/20 - Rn. 38) , wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (BGH 9. Juli 2007 - II ZR 222/06 - Rn. 2) .
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13

    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter

    Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und späterem Erwerb des Geschäftsanteils durch den nunmehrigen Gesellschafter (BGH, NJW 2007, 3067 f., juris Tz. 2 m.w.N.; OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 6; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 898 f., juris Tz. 8; a. A. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 402 f., juris Tz. 5).

    Dem Tatrichter ist es nicht verwehrt, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier der Einlagenzahlung - aufgrund einer Gesamtbeurteilung unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen und auf die Erhebung weiteren Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (BGH, NJW 2007, 3067 f., juris Tz. 2 m.w.N.).

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Das Landesarbeitsgericht wird ferner zu berücksichtigen haben, dass es dem Tatrichter nicht verwehrt ist, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier eines übereinstimmenden Parteiwillens dahin, dass auch die Anwartschaften von der Wertsicherungsklausel erfasst sein sollten - auf Grund unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen und auf die Erhebung eines Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (vgl. BGH 9. Juli 2007 - II ZR 222/06 - NJW 2007, 3067, zu [2] der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 13 U 104/08

    Insolvenz einer GmbH: Haftung des ausgeschiedenen Scheingesellschafters für

    21 O 140/07 (Bl. 226 d.A.) in dem Verfahren des Klägers gegen die früheren Gesellschafter A und E der Insolvenzschuldnerin - davon aus, dass die Beklagte zu 2 nicht den ihr obliegenden Beweis erbracht hat, dass die Einlageleistung voll umfänglich erbracht wurde (vgl. hierzu auch den Hinweisbeschluss des II. ZS des BGH vom 09.07.2007 zu Az. II ZR 222/06 = NJW 2007, 3067).
  • OLG Jena, 14.08.2009 - 6 U 833/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erbringung der Stammeinlage in der

    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur tragen im Rechtsstreit zwischen Gesellschaft bzw. Insolvenzverwalter und Gesellschaftern grundsätzlich die sich darauf berufenden Gesellschafter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Einlage erbracht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 9.7.2007, II ZR 222/06; BGH, Urteil vom 22.6.1992, II ZR 30/91, OLG Brandenburg, Urteil vom 5.4.2006, 4 U 156/05; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.7.2000, 23 U 118/99; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG , 17. Aufl., § 19 Rn. 8; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG , 16. Aufl., § 19 , Rn. 12; Ulmer/Habersack, GmbHG , 2005 , § 19 , Rn. 12).

    Wegen der dargestellten Widersprüche rechtfertigen auch die nachfolgenden Erklärungen der Gesellschafter im Rahmen der Geschäftsanteilsabtretungsverträge vom 5.11.1996 bzw. 10.6.1998 über die Einzahlung der Stammeinlagen ungeachtet dessen, dass die Unrichtigkeit der Angaben nicht als Regel unterstellt werden kann (so ausdrücklich BGH, Beschluss vom 9.7.2007, II ZR 222/06), keinen sicheren Rückschluss darauf, dass die Zahlungen tatsächlich geleistet und - ungeachtet des widersprüchlich dargestellten Zahlungszeitpunktes - zur Erfüllung der Einlageforderungen geführt haben.

  • OLG Jena, 19.04.2017 - 2 U 18/15

    Anforderungen an den Nachweis der Erfüllung der Stammeinlagenschuld durch den

  • KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme: Wegfall des Klageanlasses vor

  • OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12

    Übernahme der Pflicht eines Gründungsgesellschafters zur Einzahlung einer

  • LAG München, 04.08.2010 - 11 Sa 465/09

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • LAG München, 04.08.2010 - 11 Sa 459/09

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BVerwG, 27.11.2019 - 8 B 32.19

    Prozessrechtswidrige Klageabweisung als unzulässig und "zudem" unbegründet

  • KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17

    Arglist bei Verschweigen der Errichtung eines Gebäudes in Schwarzarbeit

  • OLG Frankfurt, 02.09.2010 - 26 U 7/10

    Erstattung verbotener Rückzahlungen: Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 39/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Einlageschuld des GmbH-Gesellschafters

  • OLG Hamm, 16.04.2013 - 27 U 139/12

    GmbH; Stammeinlage; Einzahlung; Beweislast

  • FG Köln, 10.03.2010 - 5 K 305/09

    Keine Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei nicht nachweisbarer

  • KG, 09.11.2020 - 2 W 1022/20

    Prozesskostenhilfe: Mutwillige Rechtsverfolgung bei Zahlungsklage des

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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,912
BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04 (https://dejure.org/2007,912)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2007 - I ZR 166/04 (https://dejure.org/2007,912)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 (https://dejure.org/2007,912)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein Einnicken des Fahrers am Steuer; Voraussetzungen für den Vorwurf eines leichtfertigen und im Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts erfolgten Handelns bei Hinwegsetzung über deutliche Anzeichen einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall durch Einnicken des Fahrers - Verschuldensvorwurf gegen Fahrer

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beweislast für Wegfall der Haftungsbegrenzung nach CMR: Verkehrsunfall wegen "Einnickens"

  • tis-gdv.de
  • Judicialis

    CMR Art. 29; ; HGB § 435; ; EWG-VO 3820/85 Art. 5 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 29; HGB § 435; Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 Art. 5 Abs. 1
    "Einnicken" am Steuer nicht per se leichtfertig

  • rechtsportal.de

    Leichtfertiges Handeln bei Einnicken des Fahrers am Steuer; Verursachung eines Unfalls durch den Nichtinhaber eines Befähigungsnachweises über eine Ausbildung im Güterkraftverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Schadenrecht - Verkehrsunfall durch Einnicken am Steuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall durch Einnicken am Steuer

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine zwingenden Auswirkungen des Fehlens des Befähigungsnachweises für Fahrer im Güterverkehr auf die Haftung

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)

    Der schlafende Lkw-Fahrer und das qualifizierte Verschulden

Besprechungen u.ä.

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Der schlafende LKW-Fahrer und das qualifizierte Verschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1630
  • MDR 2007, 1383
  • NZV 2007, 566
  • VersR 2008, 515
  • BB 2008, 404
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 52/72

    Beurteilung eines Einnickens am Steuer als "Grobe Fahrlässigkeit" im Sinne des §

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).

    Im Übrigen begründet das Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein nachweisliches "Einnicken" des Fahrers am Steuer nach der Rechtsprechung nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn feststeht, dass sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1974 - VI ZR 52/72, VersR 1974, 593, 594 = NJW 1974, 948; Urt. v. 1.3.1977 - VI ZR 263/74, VersR 1977, 619, 620).

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind für den Nachweis der groben Fahrlässigkeit jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich dabei um individuelle Vorgänge wie etwa im Straßenverkehr um das Überfahren einer roten Ampel (vgl. BGH, Urt. v. 29.1.2003 - IV ZR 173/01, VersR 2003, 364, 365 = NJW 2003, 1118) oder namentlich auch um das "Einnicken" am Steuer handelt (vgl. BGH VersR 1974, 593, 594).

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind für den Nachweis der groben Fahrlässigkeit jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich dabei um individuelle Vorgänge wie etwa im Straßenverkehr um das Überfahren einer roten Ampel (vgl. BGH, Urt. v. 29.1.2003 - IV ZR 173/01, VersR 2003, 364, 365 = NJW 2003, 1118) oder namentlich auch um das "Einnicken" am Steuer handelt (vgl. BGH VersR 1974, 593, 594).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Der Umstand, dass ein im Güterverkehr eingesetzter noch nicht 21 Jahre alter Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, nicht Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung als Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr gewesen ist, hat für die Frage der Haftung nur dann Bedeutung, wenn sich das Fehlen der bei einer entsprechenden Ausbildung vermittelten Kenntnisse im zur Beurteilung stehenden Unfallgeschehen zumindest als Gefahrenmoment niedergeschlagen hat (im Anschluss an BGH NJW 2007, 506 Tz 15 ff., 17 f.).

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass sich das Fehlen der bei einer entsprechenden Ausbildung vermittelten Kenntnisse im zur Beurteilung stehenden Unfallgeschehen zumindest als Gefahrenmoment niedergeschlagen hat (vgl. dazu BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506 Tz. 15 ff., 17 f. = VersR 2007, 263).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = VersR 2006, 570; Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 164).

    Der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kann ferner auch im Rahmen typischer Geschehensabläufe naheliegen (BGHZ 158, 322, 329 m.w.N.).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Das Berufungsgericht ist zutreffend und von der Revision auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass im Anwendungsbereich der CMR - der Transport fand im grenzüberschreitenden Verkehr statt - bei Transportschäden als Verschulden, das nach Art. 29 CMR zur Durchbrechung der Haftungsbegrenzungen gemäß Art. 13 bis 28 CMR führt, entsprechend der Regelung in § 435 HGB neben dem Vorsatz die Leichtfertigkeit anzusehen ist, zu der das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.1998 - I ZR 44/96, TranspR 1999, 19, 21 = VersR 1999, 254; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 95/01, TranspR 2005, 311, 313 m.w.N.).

    Die vom Tatrichter vorgenommene Beurteilung der Frage, ob danach ein qualifiziertes Verschulden vorliegt, wird vom Revisionsgericht nur darauf überprüft, ob dabei der Rechtsbegriff des qualifizierten Verschuldens verkannt worden ist und ob Verstöße gegen § 286 ZPO oder gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BGH TranspR 2005, 311, 313 m.w.N.).

  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).

    Im Übrigen begründet das Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein nachweisliches "Einnicken" des Fahrers am Steuer nach der Rechtsprechung nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn feststeht, dass sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.2.1974 - VI ZR 52/72, VersR 1974, 593, 594 = NJW 1974, 948; Urt. v. 1.3.1977 - VI ZR 263/74, VersR 1977, 619, 620).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Kommt er dem nicht nach, kann dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 469 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Das Berufungsgericht ist zutreffend und von der Revision auch unbeanstandet davon ausgegangen, dass im Anwendungsbereich der CMR - der Transport fand im grenzüberschreitenden Verkehr statt - bei Transportschäden als Verschulden, das nach Art. 29 CMR zur Durchbrechung der Haftungsbegrenzungen gemäß Art. 13 bis 28 CMR führt, entsprechend der Regelung in § 435 HGB neben dem Vorsatz die Leichtfertigkeit anzusehen ist, zu der das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.1998 - I ZR 44/96, TranspR 1999, 19, 21 = VersR 1999, 254; Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 95/01, TranspR 2005, 311, 313 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = VersR 2006, 570; Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 164).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = VersR 2006, 570; Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 164).
  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    (a) Die Regeln des Anscheinsbeweises sind auf den Nachweis der subjektiven Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich dann nicht anwendbar, wenn es sich - wie hier - um ein individuelles Versagen handelt (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68, VersR 1970, 568, vom 7. Mai 1974 - VI ZR 138/72, VersR 1974, 853, vom 29. Januar 2003 - IV ZR 173/01, NJW 2003, 1118, 1119 und vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, NJW-RR 2007, 1630 Rn. 20; Bacher in BeckOK ZPO, Stand: 1. September 2015, § 284 ZPO Rn. 96; Staudinger/Georg Caspers, BGB, Neubearb.
  • OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18

    Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind auf den Nachweis der subjektiven Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich dann nicht anwendbar, wenn es sich - wie hier - um ein individuelles Versagen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68, VersR 1970, 568; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 138/72, VersR 1974, 853; BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - IV ZR 173/01, NJW 2003, 1118, 1119; BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, Rn. 20; Bacher in: BeckOK ZPO, Stand: 1. September 2015, § 284 ZPO Rn. 96; Georg Caspers in: Staudinger, BGB (2014), § 276 Rn. 97; Grüneberg in: Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 277 Rn. 7).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Die Beklagte ist nicht nur gehalten, zum Ablauf ihres Betriebs sowie zu den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen detailliert vorzutragen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 21.3.2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361 Tz. 17), sondern muss ihren Sachvortrag im Falle eines Bestreitens der Klägerin auch beweisen (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2005 - I ZR 95/03, TranspR 2006, 210).
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    Ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat [BGH, Urteil vom 31. Februar 2007 - I ZR 166/04 -, MDR 2007, 1383; OLGR Rostock 2009, 115 (117); OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 10 U 1161/05 -, zitiert nach juris; OLGR Düsseldorf 2000, 144; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 1 U 73/01 -, Orientierungssatz und Rn. 10, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 12. Januar 2007 - 10 U 949/96 -, Orientierungssatz und Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris].

    Denn die Regeln des Anscheinsbeweises gelten insoweit nicht [BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Leitsatz und Rn. 20 m. w. N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2005 - 7 U 51/05 -, Orientierungssatz und Rn. 3 und 4; OLG Celle, Urteil vom 3. Februar 2005 - 8 U 82/04 -, Rn. 6 m. w. N.; alle zitiert nach juris].

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 212/06

    Transportrecht - Beweislast bei Beschädigung des Transportgutes

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f. ; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = VersR 2006, 570; BGH TranspR 2007, 361 Tz. 16).

    Die vom Tatrichter vorgenommene Beurteilung der Frage, ob danach ein qualifiziertes Verschulden vorliegt, wird vom Revisionsgericht nur darauf überprüft, ob dabei der Rechtsbegriff des qualifizierten Verschuldens verkannt worden ist und ob Verstöße gegen § 286 ZPO oder gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze vorliegen (BGH TranspR 2007, 361 Tz. 16).

  • OLG Koblenz, 07.01.2019 - 2 U 221/18

    Frachtführerhaftung für Falschablieferung an unbekannte Person

    Im Anwendungsbereich der CMR ist bei Frachtverträgen, die nach dem 30.06.1992 abgeschlossen worden sind, bei Transportschäden als Verschulden, das nach Art. 29 CMR zur Durchbrechung der Haftungsbegrenzungen gemäß Art. 13 bis 28 CMR führt, entsprechend der Regelung in § 435 HGB neben dem Vorsatz die Leichtfertigkeit anzusehen, zu der das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Rn. 15, juris; Koller, a.a.O., Art. 29 Rn. 3a).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Rn. 16, juris).

    Kommt er dem nicht nach, kann dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden rechtfertigen (BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 6 U 40/16

    Internationaler Straßengüterverkehr: Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers

    Grundsätzlich trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für ein qualifiziertes Verschulden im Sinne von Art. 29 CMR (vgl. BGH TranspR 2007, 361, zitiert nach juris, Tz. 17).

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind für den Nachweis des qualifizierten Verschuldens insoweit nicht anwendbar, als es sich dabei um individuelle Vorgänge wie etwa im Straßenverkehr um das Überfahren einer roten Ampel oder auch um das "Einnicken" am Steuer handelt (vgl. BGH TranspR 2007, 361, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • OLG Rostock, 26.09.2008 - 5 U 115/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Grobe Fahrlässigkeit bei einem Auffahrunfall

    Ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) des Zeugen ..., das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns begründet, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat (vgl. Urt.v.31.02.2007, I ZR 166/04), stellt er in Abrede.
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 34/21

    Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche

    Hierfür trägt grundsätzlich der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast (Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 23; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361 zu Artikel 29 CMR); dieser hat die Klägerin nicht genügt, weil die Tatsachen, auf die sie sich beruft, hier: im Wesentlichen die starke Beschädigung der Ladung, angesichts der unstreitigen Umstände des Unfalles, eine Massenkarambolage während eines Schneesturmes, dies nicht nahelegen.

    Den Anspruchsgegner kann zwar im Einzelfall eine sekundäre Darlegungslast treffen; das setzt aber voraus, dass der Klagevortrag nach den Umständen des Falles ein qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt und allein der Anspruchsgegner in zumutbarer Weise zu der Aufklärung des in seinem Bereich entstandenen Schadens beitragen kann, oder wenn sich aus dem unstreitigen Sachverhalt Anhaltspunkte für ein entsprechendes Verschulden ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361).

  • OLG Saarbrücken, 04.05.2022 - 5 U 34/21

    Haftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verjährungsfrist für Ansprüche

    Hierfür trägt grundsätzlich der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast (Koller, a.a.O., Art. 32 CMR Rn. 23; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361 zu Artikel 29 CMR); dieser hat die Klägerin nicht genügt, weil die Tatsachen, auf die sie sich beruft, hier: im Wesentlichen die starke Beschädigung der Ladung, angesichts der unstreitigen Umstände des Unfalles, eine Massenkarambolage während eines Schneesturmes, dies nicht nahelegen.

    Den Anspruchsgegner kann zwar im Einzelfall eine sekundäre Darlegungslast treffen; das setzt aber voraus, dass der Klagevortrag nach den Umständen des Falles ein qualifiziertes Verschulden mit gewisser Wahrscheinlichkeit nahelegt und allein der Anspruchsgegner in zumutbarer Weise zu der Aufklärung des in seinem Bereich entstandenen Schadens beitragen kann, oder wenn sich aus dem unstreitigen Sachverhalt Anhaltspunkte für ein entsprechendes Verschulden ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04, TranspR 2007, 361).

  • OLG Saarbrücken, 15.09.2009 - 4 U 375/08

    Zum Regress der Unfallversicherung bei Abkommen von der Fahrbahn und zum

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - 18 U 120/12

    Haftung des Frachtführers wegen Verletzung einer "On-Hold"-Vereinbarung

  • OLG Hamm, 18.12.2008 - 18 U 188/05

    Umfang der Ersatzpflicht wegen Beschädigung von Frachtgut

  • OLG Stuttgart, 27.11.2019 - 3 U 239/18

    Internationaler Straßengüterverkehr: Konkludente Abtretung der Ansprüche an den

  • OLG Hamburg, 17.03.2016 - 6 U 4/15

    Beförderung im Straßen- und Lufttransport: Zeitpunkt für die Schadensanzeige bei

  • OLG Rostock, 24.11.2011 - 3 U 151/10

    Kraftfahrzeugmietvertrag: Reichweite der entgeltlichen Haftungsreduzierung; grobe

  • OLG Stuttgart, 28.05.2008 - 3 U 10/08

    Frachtgeschäft: Kontroll- und Überwachungspflicht des Auftragnehmers, der einen

  • OLG Köln, 25.09.2012 - 3 U 6/12

    Schadensersatz wegen des Verlusts aus einer von Einzelsendungen

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